Die Abschlussarten mit ihren Beziehungen zueinander prägen das Bildungssystem. Es ist gegliedert durch Lebensphasen, die für Abschlüsse typisch sind. Weiterbildung ermöglicht Abschlüsse auch später - eben in untypischen Lebensphasen.
Am Ende einer Aus- oder Weiterbildung dokumentieren Abschlüsse die Berechtigung einen bestimmten Titel führen zu dürfen, der oft gesetzlich geschützt ist. Das deutsche Bildungssystem verbindet zudem mit Abschlüssen das Anrecht auf den Zutritt zu weiterführenden Bildungswegen (erlangte Reife). Zugangsberechtigungen auf Basis von Aufnahmeprüfungen sind eher die Ausnahme.
Abschlüsse sind auch ein Koordinatensystem am Arbeitsmarkt. Staatliche Abschlüsse genießen hohe Anerkennung, privatrechtliche Abschlüsse durchaus auch. Wichtig für den Marktwert ist die Reputation der Institution, die die Prüfungsordnung erlässt und für die korrekte Durchführung bürgt. Die Suchworte der hier gelisteten gesetzlichen Abschlüsse enthalten i.d.R. Verweise auf die Prüfungsordnung.
Die gesetzlichen Abschlüsse nennt man geregelte Abschlüsse im Unterschied zu privatrechtlichen, freien Abschlüssen. Letztere werden z.B. auf Basis der Prüfungsordnung von Berufsverbänden, Privatinstituten oder Konzernen zuerkannt. Abschlüsse auf Gesetzesgrundlage sind teils erkennbar an geschützten Attributen wie "staatlich geprüft" ("staatl. gepr."), "staatlich anerkannt" - nicht zu verwechseln mit dem Zusatz "geprüfter", der für sich nicht geschützt ist und auch bei privatrechtlichen Abschlüssen vorkommt.
Das Label Abschluss markiert in Kurslisten Berufs-, Studien- und Schulabschlüsse auf gesetzlicher Grundlage, die eher mehrere Jahre dauern.
Das Label Zertifikat markiert in Kurslisten Scheine, Testate und privatrechtliche Abschlüsse, sofern Prüfungsordnung und Prüfungsverfahren durch eine Dritte Instanz bestimmt werden, die nicht den Anweisungen des Bildungsträgers unterliegen. Die Kursdauer reicht von wenigen Tagen bis Jahren.
Teilnahmebescheinigungen sowie trägerinterne Prüfungen werden nicht besonders hervorgehoben, ebenso Abschlüsse mit unklarem Charakter (z.B. fehlende Prüfungsordnung).
Immer mehr Abschlüsse führen auch außerhalb von Hochschulen zu Leistungspunkten (Credits, ECTS-Punkten). Sie sind auf ein Studium anrechenbar. Die Anzahl steht (wenn bekannt) in der Abschlussbeschreibung. Eine Filterung befindet sich im Aufbau - ist noch unvollständig.
Genauere Hinweise
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