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Diplom (Begriffsklärung)
Akademischer Grad, der nach Abschlussprüfungen an deutschen Universitäten, an technischen u. a. Hochschulen in fast allen naturwissenschaftlichen, technischen, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Berufen von der jeweiligen Hochschule verliehen wird.
Der Titel "Diplom" und seine übliche Kurzform "Dipl." ist in Deutschland als akademischer Grad geschützt. Er darf nur von anerkannten Hochschulen vergeben werden. Besteht eine akute Verwechslungsgefahr mit anerkannten und geschützten akademischen Graden, macht sich der Titelführer in Deutschland strafbar.
Umgangssprachlich wird mit "Diplom" auch die Urkunde über eine Leistung bezeichnet. Es ist aber genau zu unterscheiden, ob nur ein Diplom über einen Titel ausgestellt wird oder der Titel selbst den Zusatz Diplom enthält.
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Erstellt 2024-04-27 22:33:06 in 0,022 s
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