Geregelte Berufsabschlüsse basieren auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und werden von den zuständigen Stellen abgenommen:
Ausnahme sind die Berufsabschlüsse einer Verwaltungsausbildung im öffentlichen Dienst. Hier ist die "zuständige Stelle" das Senatsamt für den Verwaltungsdienst.
Die Ausbildungsdauer in den anerkannten Ausbildungsberufen reicht von 1 ½ Jahren bis zu 3 ½ Jahren. Sie wird in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Die Ausbildung kann ggf. verkürzt werden, zum Beispiel bei bestimmten Schulabschlüssen, entsprechend guten Leistungen während der Ausbildung oder bei einer Umschulung für Erwachsene.
Im Unterschied zu geregelten Berufsabschlüssen gibt es auch freie Berufsabschlüsse. Sie werden von Verbänden oder Lehrinstituten angeboten und sind nicht gesetzlich (nach Berufsbildungsgesetz) geregelt.
Verschiedene Wege führen zum Ausbildungsabschluss:
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