Berufskraftfahrer/innen müssen eine „Grundqualifikation" nachweisen. Mehrere Wege stehen zur Verfügung:
Nach bestandener Prüfung wird durch die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Diese legitimiert zum gewerblichen Fahren. Zudem sind alle fünf Jahre die Grundqualifikationen aufzufrischen durch Absolvieren von fünf Modulen.
Die Rechtsgrundlagen für die Straßenzulassung von Berufskraftfahrern ist das "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" (BKrFQG). Weitere Details für die Spezialisierung basieren auf dem "Berufsbildungsgesetz" oder den Curricula der Bildungsträger.
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
Rechercheziele | Ratgeber |
▼Z.Z. leider keine Angebote zur Abschlussart: Berufskraftfahrer/in | |
• Z.Z. leider keine Angebote : Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation (LKW, Bus) | |
• Z.Z. leider keine Angebote zum Abschluss: Fachkraft - Fahrbetrieb | |
• Z.Z. leider keine Angebote zum Abschluss: Fachwirt/in - Personenverkehr und Mobilität | |
• Z.Z. leider keine Angebote zum Abschluss: Servicefahrer/in | |
• Z.Z. leider keine Angebote : Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) | |
• Z.Z. leider keine Angebote zum Abschluss: Baugeräteführer/in | |
• Z.Z. leider keine Angebote zum Abschluss: Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) | |
▶Z.Z. leider keine Angebote : Busfahrer/in | |
▶Z.Z. leider keine Angebote : Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | |
▶Z.Z. leider keine Angebote zur Abschlussart: Lkw-Fahrer/in |
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