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Fernunterricht — lernen daheim
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Illustration: Matrose mit Computer

Weiterbildungstelefon
Tel. 040/280 846 66

kostenfrei und neutral

Mo.-Do. 10:00-18:00 Uhr, Fr. 9:00-17:00 Uhr

Willkommen auf dem Portal Fernunterricht. Lernen daheim

In diesem Portal finden Sie Fernunterricht, der von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen ist sowie Fernstudiengänge von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Die Vollständigkeit der Angaben beruht auf den Auskünften der Bildungsträger gegenüber der Zentralstelle für Fernunterricht.

Gut zu Wissen

Weitere Hilfe und Infos rund um das Thema Fernunterricht finden Sie hier

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Freie Journalistenschule [FJS]

Über den Anbieter

Sie sind auf der Suche nach einer Ausbildung zu den Schwerpunkten Journalismus, Medien und Öffentlichkeitsarbeit und möchten bereits während Ihrer Ausbildung unabhängig sein? Die FJS bietet Ihnen als verlagsunabhängige Journalistenschule eine Ausbildung in Form des Fernstudiums. Die Ausbildung dauert 12 bis 24 Monate und ist gut berufsbegleitend möglich. Mitbringen müssen Sie entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung und dreijährige Berufspraxis.

  • Staatliche Zulassung: Die Lehrgänge sind von der ZFU Köln, einer Einrichtung der Kultusministerkonferenz, geprüft und zugelassen.

  • BQM-Zertifizierung: Die Freie Journalistenschule hat für ihr Bildungs-Qualitäts-Management-System das BQM-Zertifikat des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. erhalten. Unseren Qualitätsanspruch in der Ausbildung und der Betreuung unserer Teilnehmer/-innen entwickeln wir so kontinuierlich weiter und lassen unsere Prozesse regelmäßig von externer Stelle begutachten.

  • AZWV-Zertifizierung: Die FJS durchläuft regelmäßig die AZWV-Zertifizierung durch die unabhängige fachkundige Stelle (FKS) GUT-Cert, Berlin als Voraussetzung für die Zulassung als Weiterbildungsträger durch die Agentur für Arbeit. Damit ist eine institutionelle und Programmevaluation verbunden.

  • Zulassung für den Bildungsgutschein: Schließlich sind die Lehrgänge von der Agentur für Arbeit als Maßnahme für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III ("Bildungsgutschein") zugelassen. Damit haben Arbeitsuchende bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von ihrer örtlichen Agentur für Arbeit fördern zu lassen.